Ab in den Urlaub Teil 1☀

EINREISEBESTIMMUNG!

☀️Erkundigt Euch nach den Einreisebestimmungen mit Hund, die findet Ihr unter: www.auswaertiges-amt.de Du musst auch die Bestimmungen der Länder beachten, die Du nur durchquerst. In manchen Ländern wie Niederlanden und Österreich sind ein EU-Heimtierausweis, ein Mikrochip, sowie eine gültige Tollwutimpfung, die nicht älter wie 21 Tage ist, vorgeschrieben. Großbritannien fordert zusätzlich eine vorherige Bandwurmbehandlung, die vom TA in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden muss und nicht länger als 1-5 Tage vor der Einreise zurückliegen darf.

Die Nichteinhaltung der Einreisebestimmungen ist kein Kavaliersdelikt. Der Hund kann in Quarantäne genommen werden, bis der Impfschutz vorliegt. Außerdem drohen hohe Geldbußen.

AUTOFAHRT!

☀️ In Deutschland gilt beim Transport auch von Hunden die Sicherungspflicht § 22 Abs. der Straßenverkehrsordnung.

Allein aus eigenen Interesse, um Deinen Hund und Dich selber nicht zu gefährden, macht eine fest installierte Box Sinn (Testberichte dazu beim ADAC). Wenn Dein Hund längere Fahrten nicht gewohnt ist, mache kleine Testfahrten zu einem schönem Ziel, dann verknüpft der Hund dies Fahrt positiv.😉

Für den absoluten Notfall kannst Du Dir beim TA Reisetabletten besorgen. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass auch Hunde an der Reisekrankheit leiden.

Für die Pausen ist es ratsam, von der Autobahn abzufahren und ein ruhiges Plätzchen zum Gassigehen zu suchen. Die Tankfüllung und der Snack sind dort auch günstiger 😉